Entnahmepflicht für Hechte in Forellengewässern

In Forellengewässern herrscht Entnahmepflicht für Hechte. Diese Regelung begleitet mich schon die letzten 30 Jahre meiner aktiven Angelkarriere. Zugegeben, nicht immer habe ich mich zu 100% an diese Regel gehalten. Was soll man auch mit einem 40ger Hecht in der heimischen Küche? Außer Gräten und homöopathischen Mengen an Fleisch ist da nichts gewonnen. Dementsprechend würde ich die Entnahmeregelung noch an einen weiteren Faktor knüpfen, nämlich die Größe. Einen Fisch zu entnehmen, also zu töten, ohne Verwertungsabsicht oder Möglichkeit halte ich für eine Schande. Vielleicht kommt da die christliche Erziehung in mir durch, aber sinnloses Abschlachten halte ich schlichtweg für nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere dann, wenn es nicht direkt dem Arterhalt einer anderen Spezies dient. Schließlich frisst der Hecht in jüngeren Jahren vorrangig junge Aitel in meinen Gewässern.

Das liegt auch daran, dass die Aitel fast die einzigen Fische sind, die sich dort noch natürlich reproduzieren. Die gesetzten Regenforellen tun dies eher nicht…Bis der Hecht dann mal groß genug ist, dass er sich die gesetzten 40cm Regenbogenforellen reinorgeln kann, vergeht dann doch eine Weile. Ab einer Körpergröße des Hechts von 60cm dürfte es dann auch langsam für die Forellen gefährlich werden. Aus diesem Grund entnehme ich die Hechte im Fluss meist erst ab 50-60cm, so wie das auf dem Bild zu sehende Exemplar. Entnommen wurde dieses Weibchen Mitte Mai. Auffällig war, dass sich die Gonaden zurückgebildet hatten. Der Fisch ist also nicht zum Ablaichen gekommen dieses Jahr und hatte angefangen, den Laich zu resorbieren. Die Galle war randvoll und der Magensack entsprechend leer. Auch ansonsten macht Fisch einen etwas unterernährten Eindruck.

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