Fischotterentnahme in Bayern seit dem 1.8.23 theoretisch möglich.

Ein Aufatmen geht durch die Reihen der bayerischen Fischzüchter. Es macht den Anschein, als ob die jahrelange Leidenszeit für die Inhaber und Angestellten von fischereilichen Betrieben endlich ein Ende hat. Die bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass künftig unter bestimmten Voraussetzungen und Auflagen die Entnahme des Wassermarders möglich sein wird. Wie lange dies möglich sein wird und ob dieser Vorstoß nicht wieder von den anderen Naturschutzverbänden torpediert wird, bleibt abzuwarten. Zumindest scheint in der Politik Einsehen bezüglich eines Managementplans bei der Fischotterpopulation angekommen zu sein. Mal sehen, wie lange dieses Einsehen Bestand hat und ob man sich auch dauerhaft zu einer Lösung bei anderen „Problemtierarten“ wie dem Wolf durchringen kann. Wünschenswert wäre es, geht es doch nicht darum besagte Arten wieder auszurotten, sondern auf ein erträgliches Niveau zu bringen, so dass eine gemeinsame Koexistenz möglich ist. Näheres hierzu findet ihr auch hier.

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