Schweiz unterbindet Catch & Release
Das Euro2008 Gastgeberland Schweiz hat nun zum Unmut aller Schauangler ein generelles Catch & Release Verbot eingeführt. Ab 01. September ist es nicht mehr erlaubt den Fischfang alleinig mit dem Ziel auszuführen gefangene Fische nach dem Fang unmittelbar wieder in die Freiheit zu entlassen. Obgleich Gesetzestexte in Deutschland ebenfalls besagen dass maßige Fische nach erfolgreicher Landung sofort waidgerecht zu erlegen seien, wird hierduch dem Catch and Release nicht zwangsläufig ein Riegel vorgeschoben. Es wird gezielt auf kapitale Fische geangelt, welche wieder nach dem Fang entlassen werden, da diese Fische mit ihren Genen für den Bestand nützlich sind, was so natürlich in den meisten Fällen auch richtig ist. Hier hat man nun eine Berechtigungsgrundlage für das Catch and Release gefunden, verstößt aber gleichzeitig gegen den Tierschutzgrundsatz keinem Tier vorsätzlich Schaden oder Leiden zuzufügen.
Die Schweiz hat nun mit dem neuen Gesetzestext eine mächtige Waffe um gegen Releaser vorzugehen. Erste Urteile und Auslegungen werden erst noch zeigen müssen wie machtvoll dieses Gesetzt tatsächlich ist und ob die Angler nicht andere Rechtfertigungen und Ausreden zur Aushebelung finden. Natürlich sollte die Änderung auch nicht für Kochtopfangler verstanden werden nun jeden auch so kleinen Fisch totzukloppen. Gegen das gelegentliche Catch & Release wird wohl kein Fischereiaufseher etwas sagen, ist auch zu bezweifeln dass dieses Gesetz auf solche Art Angler abzielt. So schwer diese Änderung nun auch den C&R Angler trifft, das Ansehen der Angler kann sich hierdurch nur verbessern. Lasse man PETA mal außen vor, so erkennt man dennoch dass diese Art von vorsätzlicher Tierquälerei genau die Art von Futter für Aktivisten ist um die Angelgemeinschaft zu diffamieren.
- Schweiz unterbindet Catch & Release - 13. Juni 2008
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